Ihre Ansprechpartnerin

Svenja König
steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon: (0251) 28 97 321
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Unser Dienstleitungsangebot umfasst auch die Familienpflege, z. B. wenn ein Elternteil wegen Krankheit oder Überbelastung für einen Zeitraum ausfällt. Wir übernehmen die Versorgung des Haushalts, die Kinderbetreuung und sorgen für den reibungslosen Ablauf des Familienalltags.
Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflege. Sie können Familienpflege (auch als „Haushaltshilfe“ bezeichnet) bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können und mindestens ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt lebt. In diesem Fall legt Ihr behandelnder Arzt, je nach Schwere der Beeinträchtigung, die Dauer und die täglich Einsatzzeit individuell fest.
Nehmen Sie Ihre Recht wahr und lassen Sie sich von uns informieren. Svenja König freut sich auf Ihren Anruf!